CDU Meschede begrüßt deutliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen

Die CDU-Fraktion im Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede begrüßt den Gesetzentwurf zu einer deutlichen Reduzierung der kommunalen Straßenausbaubeiträge, den die CDU-geführte NRW-Landesregierung an diesem Mittwoch (14. August 2019) vorgestellt hat. „Damit ist ein großes Reizthema, das auch in Meschede in den vergangenen Jahren immer wieder für hitzige Diskussionen gesorgt hat, deutlich entschärft worden. Mit der nun vorgeschlagenen Lösung werden nicht nur die Bürgerinnen und Bürger kräftig entlastet, sondern auch die Kommunen haben nun endlich wieder Planungs- und Rechtssicherheit für ihre Straßenausbaumaßnahmen“, so der Fraktionsvorsitzende Marcel Spork.

Wie viele andere Kommunen, hatte auch der Rat der Stadt Meschede im vergangenen Jahr einstimmig eine Resolution verabschiedet, mit der die Landesregierung zum Handeln aufgefordert worden war.

Nach langanhaltenden Diskussionen um die bisherige Erhebung der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz hatte die NRW-Landesregierung vor der parlamentarischen Sommerpause einen Kompromissvorschlag vorgelegt, mit dem die Straßenausbaubeiträge für die Anlieger künftig deutlich sinken werden. Statt wie bislang mit bis zu 80% der Kosten sollen die Bürgerinnen und Bürger künftig nur noch höchstens 40% der Kosten einer kommunalen Straßenausbaumaßnahme tragen müssen. Das Land NRW erstattet dabei den Kommunen die ausfallenden Straßenausbaubeiträge der Anlieger. Darüber hinaus wird ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung geschaffen, bei der sich der Zinssatz an den aktuell niedrigen Leitzinsen orientiert. Des Weiteren ist eine bessere Bürgerbeteiligung im Vorfeld von Straßenausbaumaßnahmen vorgesehen.

„Mit dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf hält die NRW-Landesregierung Wort und entlastet die Bürgerinnen und Bürger erneut spürbar. Während Vorgängerregierungen das Thema jahrelang ignoriert haben, liefert die CDU-geführte Landesregierung nun endlich“, so Marcel Spork.

Mit Blick auf die Maßnahmen, die eine erstmalige Herstellung einer Straße betreffen und die nicht unter das o.g. Gesetz fallen, da sie nach Bundesrecht abgewickelt werden, fordert die CDU Meschede ebenfalls eine deutliche Entlastung der Bürger. Dazu Spork: „Nun ist auch der Bund gefordert, im Baugesetzbuch Änderungen zum Wohle der Betroffenen vorzunehmen. Darunter fallen zum Beispiel Maßnahmen wie die Liedtstraße in Remblinghausen. Hier erwarten wir mindestens Anpassungen bei den Regelungen zu Ratenzahlungen und marktüblichen Zinsen.“