Mescheder CDU-Ratsfraktion: Windkraft-Urteil bestätigt das Vorgehen unserer Fraktion – Zugewinn an Planungshoheit für die Stadt

Mit Erleichterung und Freude hat die CDU-Fraktion im Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ein Urteil des Arnsberger Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen, dass den Handlungsspielraum der Stadt bei künftigen Entscheidungen zur Windkraft spürbar vergrößern wird. „Mit dem Urteil hat das Verwaltungsgericht die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt und dafür gesorgt, dass die weitere Ausweisung von Windkraftflächen nun in Planungshoheit der Stadt erfolgen kann“, so Fraktionsvorsitzender Marcel Spork.

Das Arnsberger Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 05. Dezember 2017 klargestellt, dass der alte Flächennutzungsplan der Stadt Meschede zum Thema Windkraft aus dem Jahr 2003 trotz einiger Mängel weiterhin Bestand hat. Damit kann die Stadt Meschede auch weiterhin Einzelanträge für neue Windkraftanlagen ablehnen, sofern diese außerhalb der 2003 ausgewiesenen Windkraftvorrangzone liegen. Potentielle Investoren und der Hochsauerlandkreis hatten diese Auffassung in Frage gestellt, da der alte Flächennutzungsplan ihrer Auffassung nach Mängel enthielt, und daher ungültig sei. Das Verwaltungsgericht hat diese Zweifel nun ausgeräumt. Der alte Flächennutzungsplan enthalte keine beachtlichen Mängel die zu einer Unwirksamkeit des Plans führten. Etwaige Fehler und Mängel im Plan hätten innerhalb von sieben Jahren gerügt werden müssen. Da dies jedoch nicht geschehen sei, habe der Plan nun Bestandskraft, so das Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig geworden ist, da die potentiellen Investoren noch Beschwerde gegen das Urteil einlegen können. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, könnte der Stadtrat unter Beibehaltung des alten Flächennutzungsplans in Eigenregie über die Ausweisung weiterer Windkraftflächen entscheiden.
„Für uns als CDU-Fraktion war es immer Ziel, mit dem Gang vor Gericht diese Planungshoheit wiederzuerlangen. Hätten wir das Verfahren zur Ausweisung von Windkraftvorrangzonen ohne gerichtliche Klärung vorangetrieben, wie es die anderen Fraktionen mit Ausnahme der FDP noch im letzten Jahr gefordert haben, dann stünden wir nun unter Zugzwang, neue Windkraftflächen im Rahmen strenger rechtlicher Vorgaben und weitgehend ohne eigenen Handlungsspielraum ausweisen zu müssen“, so die CDU-Fraktion. Nun hingegen könne der Stadtrat ohne Druck von außen über weitere Flächen für die Windkraft beraten.

Für ihre Position zum Thema Windkraft hatte die Mescheder CDU-Fraktion in der Vergangenheit viel Kritik einstecken müssen. Gemeinsam mit der FDP-Fraktion im Stadtrat hatte die Mescheder CDU Anfang 2016 einen Antrag auf den Weg gebracht, dass vor der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans zunächst das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg abgewartet werden solle. Erst nachdem erste Anträge für weitere Windkraftanlagen in der Stadt Meschede gestellt worden waren, hatte der Stadtrat im Juni 2016 das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eröffnet, da man so auch im Falle eines negativen Urteils aus Arnsberg die Möglichkeit gehabt hätte, die neuen Anträge unter Verweis auf das laufende Verfahren abzulehnen. „Auf diese Weise hatten wir uns für alle Eventualitäten eingestellt und uns die notwendige Rechtssicherheit verschafft“, so Fraktionsvorsitzender Marcel Spork.